Ludwigsfelder Versicherungsmakler

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Kfz-Versicherung

Unfall aufgrund Ablenkung durch Navi: Versicherer muss nicht immer zahlen

Unfall aufgrund Ablenkung durch Navi: Versicherer muss nicht immer zahlenSchon seit vielen Jahren nutzen immer mehr Autofahrer die Vorteile, die ein Navigationsgerät (kurz Navi) mit sich bringt. Es handelt sich aber nicht nur um nützliche Helfer, sondern indirekt können die Navis auch zu einem Unfall führen, falls der Autofahrer beispielsweise durch die Bedienung des Gerätes abgelenkt wurde.In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Versicherung in solchen Fällen für den Schaden aufkommen muss. Grundsätzlich ist es so, dass sich der Autofahrer während der Fahrt nicht bewusst ablenken lassen darf, was unter anderem auch für die Bedienung des Navigationsgerätes gilt. Doch nicht immer kann der Versicherer sich in solchen Fällen von seiner Leistungspflicht freisprechen, sondern es kommt in erster Linie darauf an, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherten gehandelt hat oder nicht. Wird der reine Blick aufs Navigationsgerät beispielsweise oft als grob fahrlässig eingestuft, so hat die Kaskoversicherung durchaus das Recht, die Leistungen zu kürzen.Es gibt allerdings auch Gerichte, die etwas anderer Auffassung sind, wie zum Beispiel das Landgericht Osnabrück. Das Landgericht entschied in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen 1 O 785/13) beispielsweise so, dass ein flüchtiger Blick auf das Navigationsgerät nicht zu einer groben Fahrlässigkeit führt. Im verhandelten Fall warf der Fahrer eines Pkws aufgrund einer Sprachansage des Navis nur kurz einen Blick darauf und war während dieser wenigen Sekunden von der Fahrbahn abgekommen, was zu einem Sachschaden von etwa 15.000 Euro führte. Da es sich dabei um einen Mietwagen handelte, forderte das Mietwagenunternehmen im Prozess die Hälfte des Schadensbetrages. Das Landgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass es sich beim Verhalten des Autofahrers nicht um grobe Fahrlässigkeit gehandelt habe.


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