Ludwigsfelder Versicherungsmakler

Birgit, Matthias und Franziska Striegler

info@lu-vim.de, Tel: 03378/871109

Heim, Recht & Haftung

Die Privathaftpflichtversicherung

 

Gesetzlich vorgeschrieben - also Pflicht - ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV) im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht.

Aber, was passiert,…

…wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen?

…wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt, den Sie hätten streuen müssen?

…wenn Ihre Kinder Nachbar’s Scheibe beim Fußball zerstören?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist jeder zum Schadenersatz verpflichtet, der Dritten einen Sachschaden, Vermögensschaden oder Personenschaden (vorsätzlich oder fahrlässig) zufügt.

Hier haftet jede Privatperson in unbegrenzter Höhe!!!

Unsere Deckung in der PHV

Für einen geringen Jahresbeitrag übernehmen

unsere starken Versicherungspartner die

  • Prüfung der Schadenersatzansprüche und
  • leisten entsprechend für berechtigte oder
  • lehnen die unberechtigten Ansprüche ab.

Sie haben hier eine indirekte Rechtsschutzversicherung!

Individuell kann der Versicherungsschutz auf Sie und ihre Familie angepasst werden!


Der Schutzbrief für IHRE Wohnung

Es kann alles passieren, Schlüssel in der Wohnung vergessen, Abfluss verstopft, Wespennest auf dem Balkon ... und vieles mehr.

Der Ludwigsfelder Versicherungsmakler hat eine Lösung!

Schlüsseldienst, Rohrreinigungs-Service, ...die Kosten werden übernommen Sanitär-und Elektro-Installateur-Service und Notheizung...die Kosten werden übernommen Bekämpfung von Schädlingen und Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern und vieles mehr......die Kosten werden übernommen

Rufen Sie den Ludwigsfelder Versicherungsmakler an, wir beraten und informieren Sie gern!

 Haus- und Wohnungsschutzbrief


Die Hausratversicherung

 

Die Hausratversicherung gilt als eine der elementarsten Versicherungen überhaupt. Sie deckt Schäden an Hausratgegenständen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab.

Die Wahl der zu Ihnen passenden Hausratversicherung ist unsere Aufgabe als Makler. Zusammen mit namhaften und leistungsstarken Gesellschaften bieten wir Absicherungslösungen und Deckungskonzepte an, die individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt sind. Zum "normalen" Versicherungsschutz enthalten unsere Lösungen viele Erweiterungen zum Versicherungsschutz - und dies zu unterdurchschnittlichen Beiträgen.

Ferner wählen wir Gesellschaften, die im Schadenfall eine unbürokratische Abwicklung und eine schnelle Leistung bieten. Was nützt die größte Gesellschaft, wenn der eingetretene Schaden nicht versichert ist oder sich die Abwicklung über Monate hinzieht?

Prämienbeispiele können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen, da diese von Ihrem Wohnort und Ihrem Absicherungswunsch abhängen. Wir nennen Ihnen aber gern den für Sie passenden Anbieter.

Die von uns angebotenen Hausratversicherungen enthalten im Normalfall folgende Einschlüsse (Auszug):

  • Fahrraddiebstahl bis 1% der Versicherungssumme
  • Außenversicherung bis 10% der Versicherungssumme
  • Überspannungsschäden durch Blitz bis 10% der Versicherungssumme
  • Implosionsschäden an elektrischen Geräten bis zur Versicherungssumme
  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
  • Sengschäden
  • Diebstahl aus verschlossenem Kfz und Krankenhauszimmer
  • Einfacher Diebstahl von Gartengeräten, Gartenmöbeln und Wäsche,
  • Hotelkosten bis 100 Tage
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • u.v.m.

Es lassen sich selbstverständlich alle Einschlüsse individuell anpassen!


Wird Ihre GEBÄUDEVERSICHERUNG auch immer TEURER?

Wird die Prämie der Gebäudeversicherung immer wieder aufs Neue angepasst?

Haben Sie bereits die GROBE FAHRLÄSSIGKEIT mitversichert?!

Ihr Versicherungsmakler in Ludwigsfelde vergleicht die Leistungen und Beiträge - Sie sparen!

Rufen Sie an!

Matthias Striegler als Ludwigsfelder Versicherungsmakler berät Sie gern!!!


Warum eine Tierhaftpflichtversicherung?

 

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes oder Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Dies bedeutet: Schädigt das Tier einen Dritten, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen - unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden. Und zwar:

  • in unbegrenzter Höhe
  • mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
  • bis zu einer Dauer von 30 Jahren
  • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Mit unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde (in Berlin eine Pflichtversicherung) und Pferde helfen wir Ihnen!

Der Versicherer übernimmt die...

...Prüfung, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht besteht

...Wiedergutmachung des Schadens oder

...Abwehr unberechtigter Ansprüche

Unsere besonderen Highlights:

Wir versichern auch Kampfhunde!